Kronkolonie

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Eine Kronkolonie ist eine von einem Gouverneur kontrollierte koloniale Region, in der Gesetzgebung von einer Kolonialmacht getätigt worden ist.[1] Der Begriff „Kronkolonie“ unterstreicht die enge Bindung einer Kolonie an die jeweilige Kolonialmacht. Im Gegensatz dazu stehen die Besitzungen, die entweder einem hohen Selbstverwaltungsstatus unterliegen oder die direkt von einer Handelskompanie bzw. Kolonialgesellschaft verwaltet wurden.

Beispiele

Der Begriff findet sich bei folgenden heutigen und ehemaligen Kolonialmächten und mit folgenden Beispielen:

Frankreich

  • Mauritius

Deutsches Reich

  • als Kronschutzgebiete gegründet:
    • Deutsch-Samoa
    • Deutsch-Westafrika (Kamerun und Togo)
    • Kiautschou (Pachtgebiet)
  • anfangs Gesellschafts- später Kronschutzgebiete:
    • Deutsch-Neuguinea
    • Deutsch-Ostafrika
    • Deutsch-Südwestafrika

Vereinigtes Königreich

Hauptartikel: Kronkolonie (Vereinigtes Königreich)

Siehe auch

  • Krongut
  • Kaiserliche Provinz

Weblinks

Wiktionary: Kronkolonie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Kronkolonie – Schreibung, Definition, Bedeutung, Beispiele. In: DWDS.de. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am 14. März 2024.