Impulshaltigkeit

Der Begriff Impulshaltigkeit charakterisiert Schallemissionen, meistens Lärm, mit periodischen oder nicht periodischen starken Änderungen des Schallemissionspegels.

Kennzeichnend ist hierbei die schnelle zeitliche Änderung des Emissionspegels; Geräusche mit starken, aber langsamen Pegeländerungen werden nicht als impulshaltig eingestuft.

Nach deutschem Immissionsschutzrecht können impulshaltige Emissionen mit einem Impulszuschlag K I {\displaystyle K_{I}} im Beurteilungspegel versehen werden. Dieser Zuschlag kann bei Messungen bestimmt werden durch die Differenz des Taktmaximalmittelungspegels L A F T e q {\displaystyle L_{AFTeq}} und des Mittelungspegels L A e q {\displaystyle L_{Aeq}} (nach Nr. 2.9 der TA Lärm). Für Prognoserechnungen wird er auf Basis von Erfahrungswerten zwischen 0 und 6 dB abgeschätzt.

  • Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachen Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern (PDF-Datei; 29 kB)
  • [1] Text der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)